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Ein altes Thema immer wieder aktuell - zum Beispiel in Falkensee
Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Aufwandssteuer, die - vom Grundgesetz gedeckt - von Gemeinden erhoben werden kann, um Geld für kommunale Aufgaben in ihre Kassen zu bekommen. Sie kann auch für Wochenendgrundstücke, die zu DDR-Zeiten verpachtet wurden, gefordert werden. Voraussetzung ist eine beschlossene Satzung.
Gemeinden im Land Brandenburg waren nach der politischen Wende Anfang der 1990er Jahre Vorreiter im Einfordern dieser Steuer. Dagegen gab es Tausende Widersprüche vor allem gegen die ungerechtfertigte Höhe. Die Satzungen mussten mehrmals novelliert werden, so beispielsweise in der Stadt Falkensee. Seit 1. Januar 2007 gilt die aktuelle Falkenseer Satzung. Fast 1000 Steuerbescheide wurden inzwisc...
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