Ein altes Thema immer wieder aktuell - zum Beispiel in Falkensee

Zweitwohnungssteuer

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Die Zweitwohnungssteuer ist eine Aufwandssteuer, die - vom Grundgesetz gedeckt - von Gemeinden erhoben werden kann, um Geld für kommunale Aufgaben in ihre Kassen zu bekommen. Sie kann auch für Wochenendgrundstücke, die zu DDR-Zeiten verpachtet wurden, gefordert werden. Voraussetzung ist eine beschlossene Satzung.

Gemeinden im Land Brandenburg waren nach der politischen Wende Anfang der 1990er Jahre Vorreiter im Einfordern dieser Steuer. Dagegen gab es Tausende Widersprüche vor allem gegen die ungerechtfertigte Höhe. Die Satzungen mussten mehrmals novelliert werden, so beispielsweise in der Stadt Falkensee.

Seit 1. Januar 2007 gilt die aktuelle Falkenseer Satzung. Fast 1000 Steuerbescheide wurden inzwischen verschickt. Danach werden nach § 5 jährlich zehn Prozent der Nettokaltmiete einer vergleichbaren Wohnung eingefordert. Dagegen haben mehr als die Hälfte der Empfänger von Steuerbescheiden Widerspruch eingelegt.

Somit befasste sich das Verwaltungsgericht Potsdam im Dezember 2011 mit diesen Widersprüchen. Bei dem Erörterungstermin wies der Richter darauf hin, dass auch für eine Datsche die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zulässig sei. Denn Erholungsbauwerke nach §§ 312 ff. ZGB der DDR dürften zum dauerhaften Aufenthalt und damit als »Wohnung« genutzt werden. Dem Satzungsgeber sei bei der Gestaltung des Steuermaßstabs jedoch ein weiter Spielraum eingeräumt.

Doch für die Falkenseer Satzung stellte der Richter fest, dass es zur Ermittlung von Vergleichswerten für Räume gleicher oder ähnlicher Bauart nicht ausreicht, Mieten für normale Mehrfamilienhäuser heranzuziehen. Damit ließen sich die Besonderheiten von Wochenendhäusern und Erholungsbauwerken nicht hinreichend darstellen. Die festgelegten Steuerbeträge seien also nicht gerechtfertigt und somit die Satzungsbestimmung unwirksam. Es wurden, auf gut deutsch, Äpfel mit Birnen verglichen.

Um die anstehenden und noch offene Verfahren zu beenden, wurden Vergleiche geschlossen, wonach die Gemeinde für die Jahre 2007 bis 2012 den Steuerbetrag um 20 Prozent kürzt, die Kläger entsprechend zahlen. Ferner sind sich die Beteiligten einig, dass die Zweitwohnungen über einen Trinkwasseranschluss verfügen müssen, damit die Veranlagung als Wohnung überhaupt zulässig ist. Ist das nicht der Fall, kann keine Veranlagung erfolgen, dann müsste die gezahlte Steuer erstattet werden.

Nach diesen Festlegungen erwägen die Falkenseer Abgeordneten, die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2013 ersatzlos aufzuheben, um künftig hohen Verwaltungsaufwand und viele Widersprüche zu vermeiden. Doch beschlossen ist bisher nichts, wie beim Steueramt zu erfahren war. Noch wird nach der vorliegenden Satzung die Zweitwohnungssteuer bei denen erhoben, die keinen Widerspruch eingelegt haben. Das Kapitel ist also noch nicht beendet.

Falkensee ist kein Einzelbeispiel. Seit zwei Jahrzehnten fordern zahlreiche Gemeinden diese Steuer ein. Betroffene sollten entsprechende Bescheide genau prüfen, um nicht zu viel bezahlen zu müssen. Es empfiehlt sich, sich zu Widersprüchen und Rechtsrat zusammenzuschließen und/oder einen erfahrenen Verein oder Verband, beispielsweise den Verband Deutscher Grundstücknutzer (VDGN), zu Rate zu ziehen. RBL

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