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Sozialversicherungsabkommen mit Tschechien vereinbart
Am 1. September 2002 tritt das deutsch-tschechische Abkommen über Soziale Sicherheit vom 27. Juli 2001 in Kraft. Das Abkommen sieht u. a. ein Zusammenrechnen deutscher und tschechischer Versicherungszeiten für den Erwerb eines Rentenanspruchs vor. Durch die Addition der Zeiten kann für bestimmte Versicherte ein Rentenanspruch entstehen. Nach dem Abkommen erfolgt die Zahlung einer deutschen Rente a...
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