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Wohnungen an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt
Ab 1. Mai 2012 in Berlin der Wohnberechtigungsschein (WBS) wieder Pflicht
Rund 150 000 Berliner Wohnungen können ab 1. Mai 2012 nur noch mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) angemietet werden. Damit werden diese Wohnungen zukünftig wieder an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Ob die Berechtigten sich die Miete leisten können, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225627.wohnungen-an-bestimmte-einkommensgrenzen-gekoppelt.html
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