Wohnungen an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt
Ab 1. Mai 2012 in Berlin der Wohnberechtigungsschein (WBS) wieder Pflicht
Wie das »MieterMagazin« (Ausgabe 4/2012) des Landesverbandes Berlin im Deutschen Mieterbund scheibt, wird der Wohnberechtigungsschein ab 1. Mai in Berlin für 65 000 Sozialwohnungen und 85 000 Belegungsbindungswohnungen wieder in Kraft gesetzt. Bei Neuanmietungen gilt dann wieder die WBS-Pflicht.
Der Berliner Senat hatte bisher mit den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften Kooperationsvereinbarungen für die Belegungsrechtswohnungen im Ostteil der Stadt abgeschlossen, die nicht mehr verlängert werden. Somit endet ab 1. Mai 2012 die bisher geltende Befreiung von der Belegungsbindung.
Für die 65 000 Sozialwohnungen, die überwiegend im Westteil Berlins liegen, sind die Belegungsbindungen vom Jahr 1998 an ausgesetzt gewesen, weil der Wohnungsmarkt seinerzeit als entspannt galt. Dass sich die Marktlage inzwischen geändert hat, musste nun auch der Senat erkennen.
Nunmehr kann ab Mai in eine Sozialwohnung mit Besetzungsrecht nur einziehen, wer einen WBS mit Dringlichkeit vorweisen kann. Ausgenommen bleiben davon nach wie vor rund 35 000 Wohnungen in 16 Großsiedlungen und Sozialwohnungskomplexen mit einer problematischen Sozialstruktur. Der Senat hat diese Wohnungen bis Ende 2013 von der Belegungsbindung freigestellt, weil man den Zuzug von Mietern mit höheren Einkommen nicht verhindern will. Ebenfalls nicht betroffen sind die Sozialwohnungen, deren Anschlussförderung gestrichen wurde. Sie sind explizit von der Belegungsbindung befreit worden.
Ausschließlich im Ostteil der Stadt liegen die 85 000 sogenannten Belegungsbindungswohnungen, für die künftig wieder ein Wohnberechtigungsschein nötig wird. Anders als bei den Sozialwohnungen reicht hier ein WBS ohne Dringlichkeitsvermerk aus. Es handelt sich vor allem um Plattenbau-Wohnungen, die mit staatlicher Hilfe von Altschulden befreit worden sind. Die 1995 verordnete Belegungsbindung ist 2003 ausgesetzt worden.
In begründeten Ausnahmefällen können die Vermieter aber durch Ermächtigung der Bezirksämter auch weiterhin Wohnungen von der Belegungsbindung freistellen lassen.
Aus MieterMagazin 4/2012
Wohnberechtigungsschein
● Für einen 1-Personen-Haushalt liegt diese Grenze bei 16 800 Euro.
● Ein 2-Personen-Haushalt darf bis zu 25 200 im Jahr verdienen.
● Bei jedem weiteren Haushaltsmitglied erhöht sich das Limit um 5740 Euro.
Die Berliner Einkommensgrenzen liegen um 40 Prozent über den bundeseinheitlich festgesetzten Werten. Damit hat hier auch nach Wiedereinführung der WBS-Pflicht ein größerer Kreis Zugang zu den belegungsgebundenen Wohnungen als außerhalb Berlins.
Einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit erhalten Antragsteller, die in unzureichenden Wohnverhältnissen leben oder ihre bisherige Wohnung räumen müssen.
»Die Kriterien müssen überarbeitet werden«, fordert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. So sollten auch Bezieher von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung, die vom Amt zum Umzug aufgefordert werden, einen Dringlichkeitsvermerk bekommen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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