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Eine Gebäudeversicherung umfasst nicht den Hausrat
Hausratversicherung nötig
Ein Haus oder eine Wohnung ist nur dann umfassend gegen Feuer- und Wasserschäden versichert, wenn neben der Gebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung besteht. So werden etwa Schäden an einer serienmäßig gefertigten Küche nur durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az. 5 U 71/11) weist die Württembergische Versicherung hin....
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