Datenhehlerei soll strafbar werden

Justizminister von Bund und Ländern wollen den Verkauf illegal erworbener Daten unter Strafe stellen

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 3 Min.
Die deutschen Justizminister einigten sich bei ihrer Konferenz am Donnerstag in Wiesbaden darauf, Datenhehlerei als neuen Straftatbestand einzuführen. Weitere Themen waren die Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter nach Ablauf der regulären Haftzeit und ein besserer Schutz für Schüler vor sexuellem Missbrauch.

Die Justizminister von Bund und Ländern wollen den Handel mit rechtswidrig erlangten Daten im Internet stärker verfolgen. Sie planen, den Straftatbestand der »Datenhehlerei« einzuführen und damit eine »Strafbarkeitslücke« zu schließen. Bislang sind die illegale Beschaffung und die illegale Nutzung von Daten strafbar, aber nicht die Weitergabe und Veräußerung der entwendeten Daten durch Dritte. So existiert ein millionenschwerer Schwarzmarkt, auf dem beispielsweise gestohlene Konto- und Kreditkarteninformationen verkauft werden. Der Erwerb von Daten, die »ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen«, so etwa der Ankauf von Steuerdaten durch Behörden, soll davon nicht erfasst sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll das hessische Justizministerium bis Herbst erarbeiten.

Darüber hinaus wollen die Justizminister angesichts einer zunehmenden Zahl mobiler Internetzugänge eine Haftung des Anschlussinhabers für die von ihm freigegebenen Nutzungen klarer regeln. Dabei müsse auch die »Störerhaftung« für Inhaber von WLAN-Internetanschlüssen und mobilen Internetzugängen überprüft werden, so die Forderung an die Adresse des Bundesjustizministeriums.

Im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung von »Straftätern, deren fortdauernde Gefährlichkeit erst nach dem Strafurteil erkennbar wird«, erwarten die Minister vom Bundestag einen Beschluss über eine nachträglichen Therapieunterbringung. Entsprechende Vorschläge habe der Bundesrat bereits unterbreitet. Damit könnten die aus der Sicht der Ministerkonferenz vorhandenen Lücken im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geschlossen werden.

Nach Meinung der Minister ist die derzeitige Regelung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in der Schule nicht ausreichend. Sie regen eine verschärfte Ahndung an. Um hier einen wirksamen Schutz von Schülern und Jugendlichen durchzusetzen, müssten mögliche Regelungslücken in Schulen und in Bezug auf Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnisse etwa in Sportvereinen überprüft werden. Welche konkreten Gesetzesänderungen sinnvoll sind, steht noch nicht fest. Ein weitergehender Vorstoß von Bayern für eine schnelle Regelung wird nicht verfolgt.

Mit ihrem Beschluss reagiert die Justizministerkonferenz auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem vergangenen Jahr, das heftige Diskussionen ausgelöst hatte. Die Richter hatten einen katholischen Religionslehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin freigesprochen, da diese ihm nicht persönlich zum Unterricht anvertraut war.

»Prüfbedarf« sehen die Ressortchefs auch beim Schutz vor dem Erwerb von Schrottimmobilien. Hier wollen sie die Kaufinteressenten besser absichern. Weitergehende Initiativen soll der Berliner Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) in die Hand nehmen.

Zum Auftakt ihrer Konferenz am Mittwoch hatten die Minister ein Gespräch mit Jewgenija Timoschenko geführt, der Tochter der inhaftierten ukrainischen Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko. Dabei unterstrichen sie ihre Forderung nach einer europaweiten Durchsetzung der Menschenrechtskonvention. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf faire Gerichtsverfahren und menschenwürdige Haftbedingungen, so die gemeinsame Erklärung der Justizminister.

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