Gute Fallanalysen - verfehlte Politik
Das Friedensgutachten 2012 ist Fortschritt und Rückschritt zugleich
Am Anfang steht eine Bewertung der weltpolitischen »Machtverschiebungen«. Sie werden festgemacht am Aufstieg Chinas zu einer wirtschaftlichen Supermacht und zum Hauptgläubiger der anderen Supermacht USA, die in die Lage des Hauptschuldners geraten sei. Diese sogenannten G2 seien die »relevanteste bilaterale Größe der Staatenwelt«, so das Friedensgutachten 2012. »Auf dem Vormarsch« befänden sich auch die BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika). Sie repräsentieren über 40 Prozent der Weltbevölkerung und haben im letzten Jahrzehnt ihren Anteil an der Weltwirtschaftsleistung verdoppelt. Und sie vertreten ähnliche außenpolitische Interessen. Vor allem geht es ihnen um die Zurückdrängung westlicher Hegemonieansprüche und um größeren Einfluss auf die internationalen Institutionen. Die Friedensforscher haben zu diesen von ihnen sehr richtig erkannten Trends ein ambivalentes Verhältnis. Es scheint, als könnten sie sich mit dem Abschied des Westens von der führenden weltpolitischen Rolle nicht so recht anfreunden. Daher ihr Rat, die BRICS-Staaten mögen für das »Funktionieren der internationalen Ordnung mehr Pflichten übernehmen«. Der Westen sollte auf »Paternalismus« und angestammte »Privilegien« verzichten und ein »partnerschaftliches Handeln« praktizieren - andererseits sollten sie die BRICS-Staaten »mehr in die Verantwortung nehmen«.
Paternalistische Floskel
Das ist eine Floskel, die paternalistischer gar nicht sein könnte: Was Verantwortung (für die Welt!) ist, wissen wir im Westen immer noch am besten; und jetzt sollen die anderen auch ein wenig davon übernehmen. Altkolonialistisches Denken pur! Der zustimmende Verweis auf das Konzept des Auswärtigen Amts »Globalisierung gestalten - Partnerschaften ausbauen - Verantwortung teilen« vom 8. Februar 2012 bestätigt diese Einschätzung. Denn dort geht es im Kern darum, den »Partner«-Ländern die Segnungen der deutschen und EU-Menschenrechts- und Rechtsstaatspolitik beizubringen. Vollends verräterisch wird der Zungenschlag der Friedensforscher, wenn sie für diese Art der »Gestaltungsmacht« den Begriff der »soft power« reklamieren. Darunter wird »die Fähigkeit« verstanden, »andere mittels Kooptation, Agendasetting, Überzeugung und positiver Anreize so zu beeinflussen, dass man ihre Zustimmung erreicht«.
Es geht also um Zustimmung der anderen und keineswegs um einen fairen Ausgleich. Und was, wenn die Zustimmung nicht gegeben wird? Dann halten wir in jedem Fall schon einmal die Daumenschrauben bereit. Und die befinden sich in einem Konzept, das sich »Responsibility to Protect« nennt und vor gut zehn Jahren von einer hochrangigen Kommission erarbeitet wurde. Darin geht es um Gründe für die Staatengemeinschaft, unter bestimmten Umständen mit Militärgewalt in die Zuständigkeit souveräner Staaten einzugreifen. Vereinfacht gesagt soll der UN-Sicherheitsrat - wenn er dazu nicht in der Lage ist, auch einzelne Staaten - dann zur Militärintervention in Staaten berechtigt sein, wenn dort Völkermord, schwere Kriegsverbrechen oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden oder zu befürchten sind. Krieg führen also, um Menschen zu schützen. Zwar wird im Friedensgutachten darauf hingewiesen, dass dieses Prinzip in einem Spannungsverhältnis zu wesentlichen Prinzipien des Völkerrechts stehe, etwa dem der staatlichen Souveränität, des Gewaltverbots und des Nichteinmischungsgebots. Dennoch wird so getan, als habe dieses Konzept Eingang gefunden in das Völkerrecht, ja als habe die UN-Generalversammlung 2005 mit dem Konzept der »Schutzverantwortung« eine neue völkerrechtliche Norm »verabschiedet«.
Das aber ist eine Fehldeutung. In dem Abschlussdokument der UN-Generalversammlung 2005 werden in Ziffer 138 und 139 erstens den friedlichen Maßnahmen nach Kapitel VI und VIII der UN-Charta eindeutig Priorität eingeräumt, bevor Zwangsmaßnahmen nach Kap. VII (die bis auf den Art. 42 übrigens auch nicht militärischer Art sind) in Erwägung gezogen werden. Zweitens handelt es sich eindeutig um einen »Prüfauftrag« an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und nicht um eine abschließende Festlegung (Ziffer 139). Und drittens sind Beschlüsse oder - wie in diesem Fall - Gipfeldokumente der Generalversammlung für die Staaten nicht verbindlich und haben auch keinerlei völkerrechtliche Relevanz.
Dass also mit der Erwähnung der Schutzverantwortung in der Abschlusserklärung der Generalversammlung ein »neues Konzept im Völkerrecht« aufgetaucht sei, wie die »Stellungnahme« behauptet, ist eine Erfindung, die mit dem Völkerrecht nichts, mit dem Wunsch der Friedensforscher aber sehr viel zu tun hat, der schrecklichen Gewalt in der Welt endlich Einhalt zu gebieten - wenn nötig, mit dem Einsatz von Gewalt. Und dieser unerfüllbare Wunsch deckt sich - wohl nicht ganz zufällig - mit der in den letzten zwei Jahrzehnten in Mode gekommenen Interventionspolitik der NATO und der Bundesregierung.
Die Friedensforscher machen denn auch die Probe aufs Exempel. Der Libyen-Krieg der NATO wird umstandslos der »Responsibility to Protect« zugeschlagen. Das legte Resolution 1973 (2011) auch nahe, ging es darin doch um die Herstellung einer Flugverbotszone zum Schutz der libyschen Zivilbevölkerung. Doch dass ein zweiter Kriegsgrund darin bestanden hätte, einen »Regimesturz« herbeizuführen, grenzt schon an Geschichtsklitterung. Genau das war zwar von der Kriegsallianz von Anfang an intendiert, von der UN-Resolution aber nicht abgedeckt. Im letztjährigen Friedensgutachten 2011 hatten die Autoren noch korrekt-kritisch formuliert: »Der angestrebte Regimewechsel überdehnt das Prinzip des Schutzes der Zivilbevölkerung.« Heute wird nur noch die Nase gerümpft über eine spätere internationale Folge des Krieges, nämlich die Destabilisierung des Systems in Mali, verursacht durch die »Rückkehr schwer bewaffneter Söldner« in ihre Heimat. Kein Wort über die Illegalität des Regimewechsels, die Begleitumstände der Beseitigung des obersten Repräsentanten des Regimes, kein Wort auch über die zivilen Opfer des Krieges, die selbst von den Rebellen auf 50 000 beziffert wurden.
Von Libyen nach Syrien
Doch all das verwundert nicht mehr, wenn man sich in Erinnerung ruft, was ein prominenter Friedensforscher vor einem Jahr zu Libyen zu Protokoll gegeben hat. In der Süddeutschen Zeitung vom 29. April 2011 fuhr Harald Müller, Vorsitzender des größten der fünf Friedensforschungsinstitute, der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, schweres Geschütz gegen die Bundesregierung auf, die mit ihrer Enthaltung im UN-Sicherheitsrat einen »moralischen und politischen Fehler« begangen habe. Müller hätte sich eine eindeutige Kriegsteilnahme der Bundesrepublik gewünscht - »gerade in dem historischen Moment, in dem die internationale Gemeinschaft einen kleinen Schritt voran machte«.
Dieser »Schritt voran« ist nichts anderes als eine Aushöhlung des Völkerrechts, insbesondere seiner in Art. 2 der UN-Charta formulierten tragenden Prinzipien: Gewaltverbot, staatliche Souveränität, territoriale Integrität und Nichteinmischungsgebot. Deutlich wird das in den Passagen der »Stellungnahme«, die sich mit Syrien befassen. Eine Intervention oder zumindest eine massive Einmischung in den Bürgerkrieg etwa durch Waffenlieferungen an die Opposition verwerfen die Friedensforscher nicht grundsätzlich, sondern nur deshalb, weil die Risiken und Nebenwirkungen zu hoch bzw. unkalkulierbar seien. Stattdessen ergeht der Rat an die Konfliktparteien, in einen Verhandlungsprozess einzutreten, für den der Sechs-Punkte-Plan Kofi Annans ja bereits den Boden bereitet habe. Als Vorbild könne das Beispiel Libanon dienen, wo es 1989/90 gelungen sei, einen 15 Jahre währenden Bürgerkrieg durch ein historisches Friedensabkommen zu beenden. Dies wäre auch die einzige Chance, China und Russland in den Friedensprozess »einzubinden«.
Von Realismus geprägt ist der Teil der Stellungnahme, der auf den Atomkonflikt mit Iran eingeht. Die Analyse legt den Schluss nahe, dass die Sanktionspolitik des Westens (und der UNO) gescheitert sei. Man sollte die Forderung an Iran, die Urananreicherung auszusetzen, fallen lassen, eine Rücknahme der Sanktionen anbieten und im Gegenzug von Iran Zugeständnisse hinsichtlich der Kontrollpolitik der IAEO verlangen. Präventivkriegsgedanken wird eine Absage erteilt (in diesem Fall auch aus völkerrechtlichen Gründen) und der Bundesregierung dringend empfohlen, sich - zusammen mit ihren »europäischen Partnern« - eindeutig »gegen einen Militärschlag aus(zu)sprechen«. Als mittelfristiges Ziel wird die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten unter Einschluss Israels (als der einzigen Atommacht in der Region) ins Auge gefasst.
Genuine Friedenspolitik
Die Stellungnahme der Friedensforschungsinstitute enthält eine Reihe weiterer Positionen (so etwa zu Rüstungsexport, Rüstung und Konversion, Migration und Schutz der EU-Außengrenzen), die sich in großen Teilen mit Überlegungen und Forderungen der Friedensbewegung decken. Dass der Schwerpunkt sowohl der »Stellungnahme« als auch des gesamten Friedensgutachtens auf die Wirtschafts- und Finanzkrise gelegt wurde, ist solange nicht nachvollziehbar, als daneben zu wenig Platz bleibt für »genuine« friedenspolitische Themen. Kein Wort zum fortgesetzten Afghanistankrieg, kein Wort zum Kernkonflikt im Nahen Osten, dem israelisch-palästinensischen Konflikt. Sowohl die Verlängerungsperspektive des Afghanistan-Einsatzes (über 2014 hinaus) als auch der Versuch der Palästinenser, ihr Problem mit der israelischen Besatzung und Landnahme zu internationalisieren, hätten einer neuen Betrachtung und Bewertung durch die Friedensforschung bedurft.
So bleibt als Fazit: Die Friedensgutachten werden in ihren friedenspolitischen Aussagen immer staatstragender und bellizistischer, enthalten aber immer noch eine Reihe hervorragender Analysen und Fallstudien zu verschiedenen bewaffneten oder unbewaffneten Konflikten in der Welt. So ärgerlich das eine auch ist, so sehr muss man wegen des anderen das Friedensgutachten weiterhin allen empfehlen, die sich von Berufs wegen, als Studierende, als Friedensaktivisten oder als Politiker mit außen- und sicherheitspolitischen Fragen beschäftigen.
Bruno Schoch, Corinna Hauswedell, Janet Kursawe, Margret Johannsen (Hg.): Friedensgutachten 2012 der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), des Bonn International Center for Conversion (BICC), der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST), des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), LIT-Verlag: Berlin, Münster 2012, 352 Seiten; 12,90 EUR; ISBN 978-3-643-11598-0
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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