Verfassungsprüfung steht noch aus

Ein Bürgerbündnis, die LINKE und Konservative wollen klagen, sobald die Euro-Verträge ratifiziert sind

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Die Bundesverfassungsgericht entscheidet heute nicht über den Inhalt der Euro-Vereinbarungen. In dem von den Grünen angestrengten Organstreitverfahren geht es ausschließlich um die Beteiligung des Parlaments. Wer grundsätzliche Einwände gegen Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt hat, muss mit einer Klage bis zum Beschluss im Bundestag warten, der nach jetzigem Zeitplan am 29. Juni fallen soll. Kläger aus verschiedenen politischen Spektren stehen in den Startlöchern. Die LINKE, ein Bürgerbündnis und ein rechtskonservativer Zusammenschluss bereiten derzeit eigene Verfassungsbeschwerden vor.

Die Linkspartei kritisiert, dass der Bundestag mit den Verträgen eine Kernkompetenz - sein Haushaltsrecht - unwiderruflich an die europäische Ebene abtritt und zwar ohne dass dort vergleichbare demokratische Rechte des Parlaments existieren. Die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa auf dem Wege einer Fiskalunion sei jedoch nicht vom Grundgesetz gedeckt. Abgelehnt wird auch das wirtschaftspolitische Sparprogramm, das die Verträge den europäischen Ländern auferlegt.

Darüber hinaus unterstützen über 10 000 Bürger eine Klage des Vereins Mehr Demokratie. Die ehemalige SPD-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin wird sie in Karlsruhe vertreten. Hauptziel ihrer Klage ist eine Volksabstimmung über die Verträge. So weitreichende Entscheidungen müssten von der Bevölkerung legitimiert werden.

Auch ein rechtskonservativer Zusammenschluss unter Führung des ehemaligen BDI-Chefs Hans-Olaf Henkel will vor Gericht ziehen. Die Argumente sind ähnlich. Aber anders als die LINKE, die sich für Solidarität in Europa und eine vertiefte Integration ausspricht, sorgen sich die Nationalchauvinisten vor allem um den Reichtum Deutschlands und die Stärke des Euro.

Bei früheren Entscheidungen zu Lissabon-Vertrag und Griechenland-Hilfen hat Karlsruhe eine rote Linie definiert, die auf dem Weg zu einem europäischen Bundesstaat nicht ohne Volksentscheid überschritten werden darf. Die Kläger sehen diese Linie mit Fiskalpakt und Rettungsschirm überschritten und hoffen, dass das Gericht seiner bisherigen Linie treu bleibt. IW

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