Mehr Rechte für Väter
Bundeskabinett einigte sich auf Sorgerechtsreform für Unverheiratete
Immer mehr Kinder in Deutschland werden nicht in einer Ehe geboren. In den letzten fünfzehn Jahren verdoppelte sich ihr Anteil auf 33 Prozent. Das Sorgerecht hat in diesen Fällen automatisch die Mutter, nur mit ihrer Zustimmung kann es der Vater ebenfalls bekommen. Dies hatten in der Vergangenheit sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht bemängelt.
Nachdem maßgeblich unter christsozialer Federführung entstandenen Gesetzentwurf bleibt das Sorgerecht für ein Kind unverheirateter Eltern zunächst bei der Mutter. Erklärt sich diese nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden, kann ein Vater zum Jugendamt gehen, um doch noch mit der Mutter einig zu werden oder das Familiengericht anrufen. Er stellt einen schriftlichen Antrag bei Gericht und die Mutter des Kindes bekommt Gelegenheit, ihre Position schriftlich dazulegen. Dann entscheidet das Gericht.
Gründe für die Verweigerung des Sorgerechts wie der, die Mutter habe nur eine kurze Beziehung mit dem Vater gehabt und wolle keinen Kontakt mehr, sollen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zufolge nicht als Widerspruch zum Kindeswohl gelten. Der Entwurf geht dabei davon aus, dass es in vielen Auseinandersetzungen um das Sorgerecht weniger um das Wohl des Kindes, sondern vielmehr um »eine nachgeholte Beziehungsauseinandersetzung« geht.
Kritik am Gesetzentwurf kommt vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Er findet ein schriftliches Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern mit Blick auf das Kindeswohl nicht akzeptabel und fordert Nachbesserungen. »Wenn sich Eltern schon nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen können, steht doch die Ampel auf Rot«, sagte Bundesgeschäftsführerin Miriam Hoheisel dem nd. Dann seien doch die Konflikte so groß, dass sie wahrscheinlich nicht durch das geplante Vorgehen gelöst werden können. Der Großteil nicht miteinander verheirateter Eltern entscheide sich im übrigen bereits für die gemeinsame Sorge.
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