LINKE soll draußen bleiben

Verhandlungen zum Bundeswahlrecht möglicherweise ohne die Linkspartei

  • Lesedauer: 3 Min.
Jetzt aber schnell: Nachdem Karlsruhe das Bundeswahlgesetz gekippt hat, wollen die großen Parteien nun gemeinsam einen neuen Entwurf ausarbeiten. Ob die LINKE mitmachen darf, ist ungewiss.

Nach der peinlichen Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht will Schwarz-Gelb nun mit der Opposition über ein neues Wahlgesetz verhandeln. Das am Mittwoch in Karlsruhe als »grundgesetzwidrig« durchgefallene Bundeswahlgesetz stammt aus dem Jahre 2011 und war eine Eigenproduktion von Union und FDP. Unionsfraktionsvize Günter Krings ging am Donnerstag voran und sagte der »Welt«, dass man noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen über eine Neufassung des Wahlrechts beraten wolle. Ein Alleingang soll auf jeden Fall vermieden werden.

Die Zeit drängt. Bis zur nächsten Bundestagswahl im September 2013 muss das Gesetz stehen. SPD und Grüne zeigten sich gestern bereit, in die Verhandlungen einzusteigen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, gab sich dabei ganz staatsmännisch: »Das Vakuum, Deutschland ohne Wahlrecht, darf nicht lang bestehen bleiben«, erklärte Beck am Donnerstag. Während die Union nun SPD und Grüne hofiert, ignoriert sie die LINKE. Unions-Fraktionsvize Krings erklärte gestern: »Eine Notwendigkeit, hier zwingend auch die Linkspartei mit ins Boot zu holen, sehe ich derzeit nicht.« Mit anderen Worten: Die LINKE soll draußen bleiben. Ob sich die Union durchsetzt, hängt wohl auch von der SPD ab. Denn zumindest der Grüne Volker Beck forderte gestern ausdrücklich die Teilnahme der Linksfraktion.

Die Verhandlungen werden ohnehin nicht einfach. Hauptstreitpunkt sind dabei die nun auf 15 begrenzten Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt, als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Bei der letzten Bundestagswahl erhielt die Union 25 dieser Mandate, von denen die Karlsruher Richter nun meinen, sie würden die Wahlergebnisse verzerren. Die anderen Parteien gingen leer aus.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, gab sich in einem Brief an seine Abgeordnetenkollegen kämpferisch: »Wir werden mit unserem Vorschlag, alle Überhangmandate auszugleichen, in die Verhandlungen gehen«. Er fügte hinzu: »Die im Zweitstimmenergebnis ausgedrückte Mehrheitsverteilung muss sich in der Sitzverteilung des Bundestages widerspiegeln«.

Währenddessen gingen die Diskussionen um ein neues Wahlgesetzes auch außerhalb des Bundestages weiter. Der Düsseldorfer Staatsrechtler Sebastian Roßner sieht zwei Möglichkeiten: Entweder werde die Zahl der Überhangmandate auf 15 begrenzt - so habe es auch das Verfassungsgericht vorgegeben. Alternativ könne man die Überhangmandate durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgleichen. »Die Möglichkeit des Ausgleichs ist wahrscheinlich die einfachere«, sagte Roßner der Nachrichtenagentur dpa.

Aufatmen bei den Ländern. Nach dem Urteil gab es Befürchtungen, dass auch die Wahlgesetze einiger Länder geändert werden müssten. Doch dort, wo Überhangmandate laut Gesetz zugelassen sind, müssen sie schon heute ausgeglichen werden. Die Länder sind hier offenbar weiter als der Bund.

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