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Steuerabzug ist nur mit einem Vorab-Attest möglich

Neue Rechtslage bei Krankheitskosten

Krankheitskosten können nur mit einem Vorab-Attest als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 27. Juni 2012 veröffentlichten Urteil (Az. VI R 74/10).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234117.steuerabzug-ist-nur-mit-einem-vorab-attest-moeglich.html

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