Detektiv und Friseur inklusive
Versicherungsamt und Gericht beanstanden Verschwendung bei gesetzlichen Krankenkassen
Berlin (Agenturen/nd). Für die Beschattung eines Versicherten zahlte eine Krankenkasse mehr als 10 700 Euro an eine Detektei, hatte gestern die »Bild«-Zeitung berichtet. In dem Fall war es um vermuteten Missbrauch beim Krankengeld gegangen, der täglich 15 Euro Schaden verursachte. Die Prüfer stuften das Vorgehen der Kasse als »grob fährlässig« ein - Aufwand und Ziel stünden »in einem krassen Missverhältnis«.
Außerdem halfen die Prüfer bei der Aufdeckung eines Unterschlagungsfalls. Dabei soll eine Krankenkassenmitarbeiterin über einen Zeitraum von mehr als acht Jahren 213 unrechtmäßige Überweisungen über insgesamt gut 459 000 Euro veranlasst haben. In einem anderen Fall stellten die Prüfer fest, dass eine Kasse Betriebsfeste »mit kostenträchtigen Bewirtungen« für die Mitarbeiter ausgerichtet hatte. Sie wurde darauf hingewiesen, dass dies nicht aus Repräsentations- und Bewirtungsmitteln bestritten werden darf. In anderen kritisierten Fällen waren hochwertige Büroflächen angemietet worden, die zum großen Teil leer standen - von 117 vorhandenen Arbeitsplätzen waren nur rund 40 belegt .
Nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts dürfen Krankenkassen auch nicht mit Rabattgutscheinen um neue Mitglieder werben. Solche Aktionen verstießen gegen die Wettbewerbsregeln, heißt es in der Entscheidung von gestrn. Die AOK Bayern hatte ihren Mitgliedern für die Vermittlung von neuen Versicherten Sonderkonditionen für Möbel- und Bekleidungshäuser, Friseurbesuche, Textilreinigungen sowie Berg- und Sommerrodelbahnen angeboten. (AZ: S 81 KR 1280/11) Die gesetzlichen Krankenkassen konkurrierten zwar miteinander, dabei dürften sie sich aber nicht alle Freiheiten des Marktes zunutze machen, hieß es zur Begründung.
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