Rosinen herausgepickt und abkassiert

NPD klagte vor dem Verwaltungsgericht auf Auszahlung von 50 000 Euro und bekam Recht

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Berliner Verwaltungsgericht gab gestern einer Klage der NPD auf Zahlung von 49 333,59 Euro aus der Parteienfinanzierung statt. Die Bundestagsverwaltung wollte die Gelder mit Rückforderungen gegen die DVU verrechnen, die 2011 mit der NPD fusioniert hatte.

Als die DVU 2010 in den letzten Zügen lag, hatte sie einen Schuldenberg hinterlassen. Dazu gehörten auch Gelder aus der Parteienfinanzierung. Der Bundestag ist der Überzeugung, dass die NPD als Rechtsnachfolgerin der DVU für Forderung haften muss.

Die Rechtsnachfolge, so die Bundestagsverwaltung, ergebe sich aus dem Verschmelzungsvertrag zwischen beiden Parteien und dem Auftreten von Funktionsträgern der NPD für die DVU. So habe beispielsweise NPD-Schatzmeister Andreas Storr für die DVU den von der Bundestagsverwaltung beanstandeten DVU-Rechenschaftsbericht von 2010 angefertigt. Beweis genug, dass die NPD tatsächlich das Erbe der DVU angetreten hat und damit auch für die negative Bilanz einstehen muss. Dieser Rechenschaftsbericht hatte jedoch elementare Fehler, worauf die Bundestagsverwaltung ihre Rückforderung stellte.

Die NPD wies diese Forderung zurück, da sich ihrer Überzeugung nach die DVU als Partei aufgelöst habe. Sie existiere jetzt nur noch als Verein in Liquidation, der selbst für die Rückforderung des Bundestages einstehen muss und nicht die Partei NPD - die Volksunion. Schulden hat die DVU nicht nur beim Bundestag hinterlassen, die größte Rückforderung kommt aus den eigenen Reihen. Der einstige Großmogul der DVU, Gerhard Frey, hatte der Partei einen Millionenbetrag geliehen, die er zurückfordert. Die Bundestagsverwaltung müsste sich danach in die Liste der Gläubiger einreihen und hätte kaum eine Chance, die geforderten Gelder zurückzubekommen. Deshalb ging sie den Weg der Verrechnung mit Geldern, die der NPD nach dem Parteiengesetz zustehen.

Doch da spielte die Berliner Verwaltungsrichter nicht mit. Es habe keine Rechtsnachfolge im parteienrechtlichen Sinne stattgefunden, erklärte die Vorsitzende Richterin Erna Viktoria Xalter schon vor Verkündung des Urteils. Somit könnten die Forderungen nicht einfach gegeneinander aufgerechnet werden und die NPD für Schulden der verblichenen DVU in Haftung genommen werden.

Allerdings gehe es nicht, dass die NPD sich nur die Rosinen aus dem Kuchen pickt und den Rest nicht haben will. Die NPD muss dann auch akzeptieren, dass die Wählerstimmen der DVU, die ja in die Höhe der Parteienfinanzierung einfließen, der NPD abgezogen werden. Unter dem Strich könnten der NPD durch den Abzug der DVU-Stimmen weit weniger Mittel zur Verfügung stehen, als es bei der NPD-Rechnung der Fall ist. Im Raum steht ein Minusbetrag von 130 000 Euro, den die NPD weniger erhalten würde. Wie sich die Bundestagsverwaltung verhalten wird, ist noch nicht bekannt

Immer wieder ist die NPD, die sich etwa zur Hälfte aus Steuermitteln finanziert, Objekt von Forderungen der Bundestagsverwaltung. Und immer geht es um falsche und gefälschte Angaben in Rechenschaftsberichten. Auch gab es immer wieder Vorstöße, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Zuletzt verkündete dies die CSU im Dezember letzten Jahres, dass sie gewillt ist, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Geschehen ist bisher nichts.

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