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Privatschulen klagen gegen Kürzungen
Potsdam (dpa). Nun klagen auch Betroffene gegen die Kürzungen bei den freien Schulen. Zehn Schulträger haben gestern Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Damit wehren sie sich gegen Änderungen im Schulgesetz, wonach ab 2012 Zuschüsse vom Land deutlich geringer ausfallen. Die Träger werfen der rot-roten Koalition »existenzgefährdende Eingriffe in das Bildungssystem« vor, berichtete Anwalt Matthias Dombert. Das Bildungsministerium sieht der Beschwerde gelassen entgegen.
Bis 2017 sollen die Privatschulen 17 Millionen Euro weniger erhalten. Vor allem im berlinfernen Raum seien Bildungsstätten von Schließungen bedroht, fürchten die Träger. Die Freie Schule Angermünde mit 115 Schülern beispielsweise erhalte ab 2014/15 etwa 60 000 Euro weniger, sagte Axel Kalhorn vom Trägerverein. Das seien etwa sieben Prozent des Haushaltes. »Die Mindereinnahmen sind nach bisheriger Einschätzungen nicht aufzufangen.«
Die Kürzungen verstoßen aus Sicht der Träger gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Zwang zur Mittelkürzung sei mit der Haushaltskonsolidierung begründet worden. Dieser Zwang treffe aber staatliche und freie Schulen gleichermaßen. Doch während bei ersteren aufgestockt werde, werde bei den anderen gekürzt. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich der Landtag nicht ausreichend über die Folgen der Einsparungen informiert habe.
Das Bildungsministerium glaube, dass die Mittelkürzungen verfassungskonform und die Finanzierung der freien Schulen »immer noch auskömmlich« sei, sagte Sprecher Stephan Breiding.
Dem Verfassungsgericht liegt seit Mai bereits eine Klage der Oppositionsparteien CDU, FDP und Grüne vor.Wann die Klagen verhandelt werden, ist noch nicht absehbar.
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