Union für größeren Bundestag

Fraktionen beraten über neues Wahlrecht

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Berlin (nd-van Riel). Bei der gestrigen interfraktionellen Beratung zum Wahlrecht hat sich die Union zu einer Vergrößerung des Bundestags bereiterklärt, um den Effekt der Überhangmandate zu verringern. Möglicherweise könnten durch eine Erhöhung der Zahl der Listenmandate 50 Sitze hinzukommen. Auf den gleichen Effekt zielte ein Vorschlag der SPD. Laut Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann soll allerdings verhindern werden, »dass der Bundestag übermäßig anschwillt«. Grüne und LINKE wollen Überhangmandate durch eine Verrechnung zwischen den Landeslisten einer Partei verhindern. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck zeigte sich aber auch »offen für andere Modelle«.

Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht den Bundestag beauftragt, das Wahlgesetz zu reformieren. Das von Union und FDP gegen die Opposition im Jahr 2011 durchgedrückte Gesetz wurde Ende Juli von den Karlsruher Richtern in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Sie kritisierten den Effekt des negativen Stimmengewichts. Dieses kann dazu führen, dass Stimmen für eine Partei dieser bei der Sitzberechnung schaden. Auch die Vergabe von Zusatzmandaten im Rahmen der Reststimmenverwertung ist grundgesetzwidrig. Umstritten sind zudem die Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr nach den Zweitstimmen an Sitzen zustehen. Überhangmandate fielen in einem Umfang an, »der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt«, so die Richter.

Wegen der im Herbst 2013 anstehenden Bundestagswahl soll noch in diesem Jahr eine Einigung erzielt werden. Danach muss der Bundestag über das Wahlrecht beraten und dieses absegnen.


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