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Trockenkeller gehört zum Gebrauch der Mietsache

Urteil

Die Mieter wohnten schon jahrelang in einer Dachgeschosswohnung, als der Eigentümer wechselte. Mit dem Neuen gab es sofort Ärger: Plötzlich sollten die Mieter nicht mehr, wie seit 25 Jahren üblich, ihre Wäsche im Trockenkeller aufhängen.

Den empörten Mietern empfahl der neue Eigentümer, sie sollten sich Wäschetrockner zulegen. Das lehnten sie ab und zogen vor Gericht. Das Verbot entbehre jeder Grundlage, erklärte der Amtsrichter. Laut gültigem Mietvertrag, der sich auch bei Eigentümerwechsel nicht ändert, dürften die Mieter in der Wohnung keine Wäsche trocknen. Einen Balkon, als Ausweich, hatten sie auch nicht. Der Vermieter mü...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/239679.trockenkeller-gehoert-zum-gebrauch-der-mietsache.html

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