Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Das Urteil geht an der Wirklichkeit vorbei

BSG bestätigt hohe Säumniszuschläge der Krankenkassen

Krankenversicherte mit offenen Krankenkassenbeiträgen müssen weiter hohe Säumniszuschläge zahlen. Nach einem am 29. August 2012 verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel (Az. B 12 KR 3/11 R), das die gesetzlich festgeschriebenen Säumniszuschläge in Höhe von monatlich fünf Prozent gebilligt hat, haben Verbände eine Gesetzesänderung gefordert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/239687.das-urteil-geht-an-der-wirklichkeit-vorbei.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.