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Das Urteil geht an der Wirklichkeit vorbei
BSG bestätigt hohe Säumniszuschläge der Krankenkassen
Krankenversicherte mit offenen Krankenkassenbeiträgen müssen weiter hohe Säumniszuschläge zahlen. Nach einem am 29. August 2012 verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel (Az. B 12 KR 3/11 R), das die gesetzlich festgeschriebenen Säumniszuschläge in Höhe von monatlich fünf Prozent gebilligt hat, haben Verbände eine Gesetzesänderung gefordert.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/239687.das-urteil-geht-an-der-wirklichkeit-vorbei.html
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