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Mitbieten, wenn Kleingartenland versteigert wird?
Das Grundstück, auf dem sich unsere Kleingartenanlage befindet, wird zwangsversteigert. Ist es zweckmäßig, dass sich unser Kleingartenverein an der Versteigerung beteiligt und das Grundstück gegebenenfalls erwirbt? Renate W., 13055 Berlin
Grundsätzlich besteht für die Kleingärtner und ihre Organisationen keine Notwendigkeit, den Grund und Boden zu erwerben, auf dem sich ihre Kleingärten befinden. Ein Kleingarten im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist seinem Wesen nach ein Pachtgarten. Die Pacht ist vor allem unter sozialen Gesichtspunkten an das Vierfache der ortsüblichen Pacht für den erwerbsmäßigen Obst- u...
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