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Nutzungsvertrag beendet - wem gehört der Bungalow?
Zum Jahresende 2002 beendete ich das Pachtverhältnis über ein Erholungsgrundstück. Das Grundstück wurde einschließlich Schlüssel übergeben. Da sich die Eigentümer nicht darum kümmern, fungiert eine Gesellschaft für Haus- und Grundstücksverwaltung als Verpächter. Dort sagte man mir, dass ich trotz der Kündigung Eigentümer des Bungalows, den ich baute, bleibe. Prompt erhielt ich auch einen Bescheid über die Grundsteuer B von 5,07 Euro. Ist das rechtens? Hartmut M., 10315 Berlin
Eindeutig nein. Da Sie den Nutzungsvertrag gekündigt haben, gehen alle Baulichkeiten in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. § 11 Abs. 1 Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchRanpG) besagt eindeutig: »Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses geht das nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik begründete, fortbestehende Eigentum an Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer übe...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/31105.nutzungsvertrag-beendet-wem-gehoert-der-bungalow.html
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