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Schuppen im Kleingarten darf stehen bleiben

Wer einen Kleingarten nutzt, unterwirft sich vielen Regeln, die im Bundeskleingartengesetz in Form gegossen wurden. Und der Kleingartenverband achtet darauf, dass sie auch eingehalten werden. Doch mitunter schießen örtliche Vertreter des Verbandes in ihrer Ordnungsliebe übers Ziel hinaus. Sie greifen sogar den Bestandsschutz an, den ostdeutsche Kleingärtner noch immer durch § 20a Bundeskleingarten...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/35709.schuppen-im-kleingarten-darf-stehen-bleiben.html

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