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HANS REHFELDT

ZAHLUNG UNTER VOR-BEHALT: Vor allem bei einer Mieterhöhung, aber auch bei erhobenen Betriebskosten und eklatanten Mängeln der Wohnung gibt der Mieter unter Umständen seine Rechte auf, wenn er zahlt. Zahlung kann nämlich bedeuten, daß er die Ansprüche anerkennt. Will sich der Mieter den Rückforderunganspruch für seine Zahlung vorbehalten, muß er dies bei der Zahlung zu erkennen geben und leistet da...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/418755.hans-rehfeldt.html

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