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Zu dünne Wände - Maße müssen eingehalten werden
Manche Käufer einer Wohnung oder eines Hauses fühlen sich nach dem Einzug vom Bauträger geprellt. Sie prüfen Raumgröße, Wanddicke oder Zimmerhöhe nach und stellen fest, dass die vertraglich vereinbarten Abmessungen nicht eingehalten wurden. Wenn diese Abweichung zu groß ist, dann erkennen die Gerichte nach Auskunft des LBS- Infodienstes Recht und Steuern einen Mangel an, der den Wert des Objekts m...
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