Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Wer schon Rente erhält, kann nicht wieder zurück in den Vorruhestand
Zum Vorruhestand - nicht zu verwechseln mit der Altersübergangsregelung hat das Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Dazu hat die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg eine Erklärung abgegeben, die folgenden Wortlaut hat: Das Bundessozialgericht in Kassel hat am vorvergangenen Mittwoch im Fall einer 60jährigen Vorruheständlerin entschieden, daß Frauen auch über das 60. Lebensjahr hinaus...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/490809.wer-schon-rente-erhaelt-kann-nicht-wieder-zurueck-in-den-vorruhestand.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.