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Wer schon Rente erhält, kann nicht wieder zurück in den Vorruhestand

Zum Vorruhestand - nicht zu verwechseln mit der Altersübergangsregelung hat das Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Dazu hat die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg eine Erklärung abgegeben, die folgenden Wortlaut hat: Das Bundessozialgericht in Kassel hat am vorvergangenen Mittwoch im Fall einer 60jährigen Vorruheständlerin entschieden, daß Frauen auch über das 60. Lebensjahr hinaus...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/490809.wer-schon-rente-erhaelt-kann-nicht-wieder-zurueck-in-den-vorruhestand.html

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