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Altes Entsagungslied klingt längst nicht mehr

Verfassungsreformer sind zähe Leute und bleiben dabei: Mehr Entscheidungsrechte für das Volk Von GÜNTER FLEISCHMANN

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Blockierungskampf, den die Kanzlerparteien in der Gemeinsamen Verfassungskommission gegen eine Verfassungsreform führten, hat sich nicht ausgezahlt. Die Reform ist nicht tot. Ihre Verfechter melden sich wieder zu Wort. So ruft eine „Initiative 94“ zum Volksbegehren „Volksgesetzgebung in die Verfassung“ auf. Ziel ist die Aufforderung an den nächsten Bundestag, durch ein Verfassungsgesetz die dreistufige Volksgesetzgcbung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid einzuführen. Die Initiatoren berufen sich auf Art. 20 Abs. 2 GG, wonach das Volk die Staatsgewalt „in Wahlen und Abstimmungen“ ausübt.

Dio Konservativen der Bundesrepublik Deutschland haben mehr als vier Jahrzehnte vorhindert, daß das Abstimmungsrecht durch ein Gesetz ausgeformt wird. „Der hauptsächliche Mangel dos bisherigen Parlamontarismus besteht darin, daß nur Parteien, Verbände und organisierte Interessengruppen die Politik bestimmen“, gibt die „Initiative 94“ zu bedenken.

„Initiative 94“ ist nur eine der Stimmen, die sich für Volksrechto in politischen Entscheidungen einsetzen. Auch der „Krefelder Aufruf verlangt die Aufnahme von Volksbegehren und Volksentscheid in dio Verfassung. Er will zudem unter Berufung auf Art. 146 GG durch eine Verfassungsbeschwerde klären lassen, ob die beschlossenen Änderungen am Grundgesetz dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Ein Verein „Mehr Demokratie in Bayern“ stellte ei-

nen von mehr als 35 000 Unterschriften gestützten Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens, das den Bürgern zwischen den Wahlen eine größere Einflußnahme in der Politik gewährleisten soll.

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