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Schäden durch Streufahrzeuge

Wer kommt für Schäden auf, die durch Streufahrzeuge verursacht werden? Dafür haften Gemeinden und Landkreise oder - im Fall von Bundesstraßen und Autobahnen - der Bund. Doch die Haftpflicht der Behörden tritt nur dann für einen Schaden (beispielsweise am Lack durch Split) ein, wenn die Be-. Schädigung über ein unvertretbares Maß hinausgeht und dem Fahrer des Streufahrzeugs oder der zuständigen Beh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/524563.schaeden-durch-streufahrzeuge.html

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