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Den „Schwarzen Mann“ gebannt
Schuldeneintreibung darf nicht Persönlichkeitsrecht negieren
Die „Schwarzen Schatten versprachen eine fast hundertprozentige Erfolgsquote. Insbesondere bei Einsätzen in Einfamilienwohngebieten oder vor Einzelhandelsgeschäften in Fußgängerzonen würden Schuldner, so hieß es in einer Werbung, regelmäßig zahlen, wenn ihnen die Männer mit der schwarzen Melone, schwarzem Anzug, schwarzer Fliege und schwarzem Stockschirm auf den Fersen sind. Das Kalkül: Die ...
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