Werbung

Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Den „Schwarzen Mann“ gebannt

Schuldeneintreibung darf nicht Persönlichkeitsrecht negieren

  • Lesedauer: 2 Min.

Die „Schwarzen Schatten versprachen eine fast hundertprozentige Erfolgsquote. Insbesondere bei Einsätzen in Einfamilienwohngebieten oder vor Einzelhandelsgeschäften in Fußgängerzonen würden Schuldner, so hieß es in einer Werbung, regelmäßig zahlen, wenn ihnen die Männer mit der schwarzen Melone, schwarzem Anzug, schwarzer Fliege und schwarzem Stockschirm auf den Fersen sind. Das Kalkül: Die Angst vor dem schwarzen Mann würde die zahlungsunwilligen' Kunden mürbe machen. „Sind die Schulden nicht mehr groß, bist Du auch Deinen Schatten los“, lautete das Motto einer Inkasso-Firma in Oldenburg.

Das Landgericht Leipzig untersagte nun einem Unterneh-

men in Sachsen, weiterhin nach dieser ungewöhnlichen Methode Schulden einzutreiben. Die Richter entschieden in dem jetzt in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ veröffentlichten Urteil: „Die Tätigkeit des .Schwarzen Schattens' greift in rechtswidriger Weise in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Schuldners ein und verstößt zugleich gegen die guten Sitten des Wettbewerbs.“

In dem Fall hatte die Firma angeboten, daß die „Schwarzen Schatten“ jeweils den Schuldner „in angemessenem Abstand“ begleiten, sich vor seiner Privatadresse oder seinem Geschäft aufhalten. „Ein auffällig beschrifteter Pkw wird, wenn möglich, in unmit-

telbarer Nähe geparkt.“ Der „Schwarze 1 Schatten“ rede nicht. Spreche ihn der Schuldner an, erhalte dieser eine Karte mit einer Telefonnummer. Erst beim Anruf werde ihm mitgeteilt, um was es gehe.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen, Carsten Ohle, meinte nach diesem Richterspruch, daß für die „Schwarzen Schatten“ der „Zug nun abgefahren ist“ Ohnehin habe er den Eindruck, daß es in letzter Zeit eher still um diese auch seiner Meinung nach unseriöse und rechtswidrige Inkasso-Methode geworden ist. In der Vergangen* heit habe es aber auch „Schwarze Ladys“ und „rosarote Hoppelhasen“ nach dem gleichen Strickmuster gegeben. dpa/ND

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.