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Schräge Wände

In der Regel vertraut man beim Abschluss eines Mietvertrages darauf, dass die Flächenangabe für die Wohnungsgröße stimmt. Aber das sollte nicht ungeprüft hingenommen werden, denn die gesamte Grundfläche ist nicht immer gleich der Wohnfläche, die ja zumeist Grundlage der Kosten des Mieters ist. Stellt ein Mieter nach dem Einzug fest, dass nominelle und tatsächliche Wohnungsgröße erheblich voneinan...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/59305.schraege-waende.html

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