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Klos gehören in den Polizeikessel

Gericht knüpft »Ingewahrsamnahme« unter freiem Himmel an scharfe Bedingungen

Wenige Wochen vor einem neuerlichen Castortransport ins Zwischenlager Gorleben hat die Justiz der Polizei beim Vorgehen gegen Demonstranten Grenzen gesetzt.

Bei Einkesselungen unter freiem Himmel müssen die Beamten für »menschenwürdige und zumutbare Bedingungen« sorgen, urteilte jetzt das Amtsgericht Dannenberg. Geschieht das nicht, ist eine so genannte Ingewahrsamnahme »von Anfang an rechtswidrig« (Az 39 XIV 512/02 L). In dem Verfahren ist über die Klage eines Atomgegners entschieden, der im Rahmen von Anti-Castor-Protesten im November 2002 bei klir...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/59985.klos-gehoeren-in-den-polizeikessel.html

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