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Tauziehen: Geringe Strafen für Betreuer

Gericht sah keine fahrlässige Tötung

Der Tod von zwei 10jährigen Koblenzer Pfadfindern bei einem Massentauziehen vor einem Jahr ist am Dienstag vom Amtsgericht Westerburg (Rheinland-Pfalz) mit geringen Geldstrafen für die beiden Betreuer geahndet worden. Für den Richter hatten die 23jährige Vorsitzende des Bezirks Koblenz der St. Georgs-Pfadfinder und der 26jährige Leiter eines Pfadfinderstammes fahrlässig gehandelt, als sie das Tauz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/608859.tauziehen-geringe-strafen-fuer-betreuer.html

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