Tauziehen: Geringe Strafen für Betreuer
Gericht sah keine fahrlässige Tötung
Der Tod von zwei 10jährigen Koblenzer Pfadfindern bei einem Massentauziehen vor einem Jahr ist am Dienstag vom Amtsgericht Westerburg
(Rheinland-Pfalz) mit geringen Geldstrafen für die beiden Betreuer geahndet worden. Für den Richter hatten die 23jährige Vorsitzende des Bezirks Koblenz der St. Georgs-Pfadfinder und der 26jährige Leiter eines Pfadfinderstammes fahrlässig gehandelt, als sie das Tauziehen mit einem zu schwachen Seil zuließen. Nicht nur der Tod der beiden Jungen, sondern auch die teils erheblichen Verletzungen von mehr als 100 der 650 Teilneh-
mer hätten ihre Ursache in vernachlässigter Sorgfaltspflicht.
Das Gericht erkannte im Urteil nur auf zehn Fälle fahrlässiger Körperverletzung. Die angeklagte fahrlässige Tötung sah Richter Strüder nicht, da der Tod der beiden Jungen nicht voraussehbar gewesen sei. Allerdings hätten Verletzungen bei dem Massentauziehen einkalkuliert werden müssen. Der Leiter des Pfadfinderstammes wurde zu 50 Tagessätzen ä 20 Mark (1000 Mark), die Leiterin des Bezirks zu 25 Tagessätzen ä 20 Mark (500 Mark) verurteilt. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. dpa/ND
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