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Kein Schadensersatz für falsches TÜV-Gutachten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schadenersatzklage eines Fahrzeugkäufers wegen eines fehlerhaften TÜV-Gutachtens abgelehnt. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hervor. Die Amtspflicht des TÜV, Fahrzeuge für die Erteilung einer Betriebserlaubnis zu begutachten, diene nicht dem Schutz späterer Käufer. In dem Fall hatte ein Ingenieur des TÜV Nord ein Wohnmobil begutachtet, weil...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/62209.kein-schadensersatz-fuer-falsches-tuev-gutachten.html

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