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Die umstrittene Position 17: Was darf Mietern angerechnet werden?

Aus Unkenntnis haben wir gegen die Betriebskostenabrechnungen von 1991 bis 1996 zur Position 17 (»Sonstige Betriebskosten«) keinen Widerspruch eingelegt und verlangte Nachzahlungen beglichen. Bei den Abrechnungen ab 1997 legten wir jedoch Widerspruch ein, denn die »Sonstigen Betriebskosten« wurden nur in einer Summe und nicht im Detail ausgewiesen. In den Erläuterungen des Vermieters, die jedes Ja...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/63323.die-umstrittene-position-was-darf-mietern-angerechnet-werden.html

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