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Nicht rechtsverbindlich
Ein Außendienstmitarbeiter eines Versandhauses veranlaßte einen Sammelbesteller, auch für etwaige Au-ßenstände seiner Mitbesteller zu haften. Andernfalls werde er den Gerichtsvollzieher in der Wohnung haben. Daraufhin erfolgte die Unterschrift des Sammelbestellers. Das Oberlandesgericht Köln sah in dieser Unterschrift keine rechtsverbindliche Handlung (Az: 19 W 2/95). Der Sammelbesteller habe ledi...
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