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Vorkaufsrecht fürs Datschen-Grundstück?

man über den Verkauf des Grundstücks an einen Dritten informiert werden muß und das Recht hat, in diesen Kaufvertrag einzutreten. Das muß aber zu den gleichen Bedingungen geschehen, wie sie mit dem anderen Käufer ausgehandelt wurden. Der Nutzer hat kein Vorzugskaufrecht. § 20 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen räumte Mietern und Nutzern von Einund Zweifamilienhäusern sowie von Grund...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/665779.vorkaufsrecht-fuers-datschen-grundstueck.html

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