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»Gefahr im Verzug« kontra Grundrechte
Bundesverfassungsgericht erinnert Polizisten, Staatsanwälte und Richter an ihre Pflichten
In einem jetzt veröffentlichten Beschluss haben Bundesverfassungsrichter klargestellt, dass Grundgesetzregelungen zum Schutz der Grundrechte der Bürger von der Polizei nicht durch bloße Berufung auf »Gefahr im Verzug« umgangen werden dürfen.
Die drei Richter der 3. Kammer des Zweiten Senats hatten eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, bei der es um eine Wohnungsdurchsuchung und die Beschlagnahme eines Mobiltelefons ohne richterliche Anordnung ging. Der Beschwerdeführer war auf Grund eher vager Aussagen von Mitbewohnern seines Hauses, die von der Polizei nicht aufgezeichnet und später auch nicht bestätigt wurden, verdächtigt worde...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/68339.gefahr-im-verzug-kontra-grundrechte.html
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