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Vaterschaftstest ist nicht zu erzwingen

Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss zur Vorbereitung eines gerichtlichen Wiederaufnahmeverfahrens. Vielmehr könne der Betroffene frei entscheiden, ob er einer entsprechenden DNA-Analyse seines genetischen Materials zust...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/68595.vaterschaftstest-ist-nicht-zu-erzwingen.html

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