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Was geschieht mit Guthaben der Mieter?

Über das Vermögen des Vermieters wurde im August 2004 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Betriebskostenabrechnung für 2003 wurde mir im Dezember 2004 zugestellt. Sie ergab ein Guthaben von 107 Euro. Der Insolvenzverwalter teilte mit, der Betrag sei eine Insolvenzforderung, deshalb könne er mir nicht ausgezahlt werden. Bestenfalls könne ich das Guthaben zur Insolvenztabelle anmelden. »Vorsorglich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/69353.was-geschieht-mit-guthaben-der-mieter.html

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