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Arbeitsrecht: Zu hohe Reisekosten abgerechnet - Abmahnung oder Kündigung?
Rechnet ein Arbeitnehmer überhöhte Reisekosten ab, darf der Arbeitgeber nicht sofort von einem Betrug ausgehen und dem Mitarbeiter fristlos kündigen. Wenn die Angaben jederzeit leicht nachzuprüfen sind und der Angestellte bis dahin unbescholten war, muss der Chef ihn vielmehr zuerst abmahnen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice - Rufnummer (0180)...
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