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Nachtarbeit auch für Frauen?
In unserem Betrieb soll Nachtarbeit eingeführt werden. In welcher Zeit liegt Nachtarbeit vor, und besteht für Frauen nicht ein Nachtarbeitsverbot? Rosi Seh., Potsdam Die Vorschriften über Nachtarbeit gelten sowohl für Männer als auch für Frauen (Arbeitszeitgesetz). Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr. Wird in dieser Zeit mehr als zwei Stunden gearbeitet, so liegt Nachtarbeit vor. ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/747447.nachtarbeit-auch-fuer-frauen.html
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