Nachtarbeit auch für Frauen?
In unserem Betrieb soll Nachtarbeit eingeführt werden. In welcher Zeit liegt Nachtarbeit vor, und besteht für Frauen nicht ein Nachtarbeitsverbot?
Rosi Seh., Potsdam
Die Vorschriften über Nachtarbeit gelten sowohl für Männer als auch für Frauen (Arbeitszeitgesetz). Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr. Wird in dieser Zeit mehr als zwei Stunden gearbeitet, so liegt Nachtarbeit vor.
Die Anordnung von Nachtarbeit ist nicht ohne
weiteres zulassig. Sowohl die betrieblichen als auch die Interessen der Arbeitnehmer sind abzuwägen. Das Gesetz ordnet an, daß die Arbeitszeit der Arbeitnehmer nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit festzulegen ist. Im Gesetz werden regelmäßige medizinische Untersuchungen von Nachtarbeitern vorgesehen.
Unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer Nachtarbeit zu leisten hat, bestimmt sich neben dem Arbeitszeitgesetz auch aus den“ tariflichen Regelungen und dem Arbeitsvertrag. Bei der Einführung von Nachtarbeit sind auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.
Für werdende und stillende Mütter legt das Mutterschutzgesetz bestimmte Einschränkungen für die Beschäftigung in
Nachtarbeit fest. So dürfen werdende und stillende Mütter zwischen 20.00 und 6.00 Uhr nicht beschäftigt werden. In den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und während der Stillzeit läßt das Gesetz jedoch die Beschäftigung in bestimmten Wirtschaftszweigen zu:
- in Gast-, Schankwirtschaften und im übrigen Beherbungswesen bis 22.00 Uhr,
- in der Landwirtschaft ab 5.00 Uhr,
- als Künstlerinnen bei Musik- und Theatervorstellungen oder bei ähnlichen Aufführungen bis 23.00 Uhr.
Die Aufsichtsbehörde kann weitergehende Ausnahmen zulassen.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.