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Anspruch und Höhe der Witwen-/Witwerrente
kleine Witwen-/Witwerrente gewährt. 2. Die Höhe der Witwen-/Witwerrente ergibt sich zunächst aus dem sogenannten Rentenartfaktor, der in § 67 SGB VI geregelt ist. Danach beträgt der Rentenartfaktor - bei kleinen Witwen-/Witwerrenten 0,25 und - bei großen Witwen-/Witwerrenten 0,60; - Bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Sterbemonats (Sterbevierteljahr) beträgt der Rentenartfaktor sowo...
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