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Zweimal Eigenheimzulage für Ehegatten

tragen wollen, darf zwischen beiden Förderobjekten kein »räumlicher Zusammenhang« bestehen. Ein solcher Zusammenhang liegt bei eng benachbarten Objekten wie nebeneinander oder übereinander liegenden Wohnungen vor. Soll zum Beispiel die zweite Hälfte eines Doppelhauses gefördert werden, während die Förderung für die erste Hälfte noch läuft, spielt das Finanzamt nicht mit. Das trifft ebenso auf An- ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/754565.zweimal-eigenheimzulage-fuer-ehegatten.html

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