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Zweimal Eigenheimzulage für Ehegatten
tragen wollen, darf zwischen beiden Förderobjekten kein »räumlicher Zusammenhang« bestehen. Ein solcher Zusammenhang liegt bei eng benachbarten Objekten wie nebeneinander oder übereinander liegenden Wohnungen vor. Soll zum Beispiel die zweite Hälfte eines Doppelhauses gefördert werden, während die Förderung für die erste Hälfte noch läuft, spielt das Finanzamt nicht mit. Das trifft ebenso auf An- ...
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