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Länderkürzel vor Postleitzahl entfällt

Die Deutsche Post empfiehlt, im internationalen Brief- und Paketverkehr auf das Länderkürzel vor der Postleitzahl des Bestimmungsortes ab sofort zu verzichten. Das Bestimmungsland ist künftig in Großbuchstaben in der letzten Zeile der Anschrift in deutscher oder französischer Sprache anzugeben (Beispiel: Anstatt etwa B-1000 BRÜSSEL nur Postleitzahl und Ort sowie als letzte Zeile BELGIEN). Bis heut...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/775827.laenderkuerzel-vor-postleitzahl-entfaellt.html

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