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Die Urlaubsbescheinigung

cherungs-Nachweisheft, das Zeugnis und die Urlaubsbescheinigung. Nach § 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Urlaubsbescheinigung. In ihr wird ihm die Höhe des im alten Arbeitsverhältnis erteilten Urlaubs bescheinigt. Das ist besonders dann wichtig, wenn ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsansprüche ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/789733.die-urlaubsbescheinigung.html

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