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Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig statt »rechtssicher«

Gehen ganze Opfergruppen leer aus, sind weitere Klagen nicht ausgeschlossen NS-Zwangsarbeit Von Claus Dümde

Kiew, 22. Oktober 1999: Zwangsarbeiterinnen fordern vor der BRD-Botschaft Entschädigung Foto: dpa Rechtssicherheit vor (Sammel-)Klagen, vor allem in den USA, war das einzige Ziel deutscher Konzerne bei den Verhandlungen um Zahlungen an »vergessene« Zwangsarbeiter. Weder ein Vertrag mit den USA noch das Stiftungsgesetz kann sie garantieren. Auch, weil Verträge zu Lasten Dritter von vornherein nicht...

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