Steinbrück, Freshfields und die rote Linie

Tom Strohschneider über die Grenze zwischen Lobbyismus und Beratung

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: 6 Min.
Besonders lange dürfte die Freude über den kleinen demoskopischen Raumgewinn zu Beginn seines Wahlkampfes bei Peer Steinbrück nicht angehalten haben: Zwar taxierte ein Umfrageinstitut die Sozialdemokraten am Dienstag mit drei Prozent im Plus und sah den Abstand zwischen dem Spitzenkandidaten der SPD und der Kanzlerin schmelzen. Doch ein paar Nachrichtensendungen später hatte den früheren Finanzminister seine Vergangenheit wieder ziemlich im Griff.

Steinbrück hat in der noch laufenden Legislaturperiode als Abgeordneter vor allem für seine umfangreiche Vortragstätigkeit hunderttausende Euro eingenommen. Die genaue Summe ist unbekannt, weil der Sozialdemokrat nach den derzeit gültigen Regeln nur bestimmte Verdienststufen angeben muss. Am Mittwoch nun stimmte erstmals ein SPD-Politiker in die Forderung nach weiter gehender Offenlegung der Nebeneinkünfte von Steinbrück ein. Klaus Barthel, Chef des Arbeitnehmerflügels der Sozialdemokraten, sagte der "Bild", der Spitzenkandidat würde mit „solch einem Schritt für größte Transparenz" seine Kritiker „unter Druck" setzen. Denn es seien „Union und FDP, die sich einem Gesetz für eine komplette Offenlegung der Nebenverdienste verweigern". Steinbrück, so der Genosse vom linken Flügel, könne „dadurch nur gewinnen.

Das bleibt abzuwarten. Denn es geht im Fall des Honorarkönigs Steinbrück nicht allein um mehr Transparenz, sondern auch um eine möglicherweise zu große Nähe zwischen dem SPD-Kandidaten und der Branche der Finanzdienstleister, vor allem Banken und Großkanzleien. Hier sticht vor allem eine hervor: Freshfields Bruckhaus Deringer. Vor der redete Steinbrück 2011 für ein mehr als üppiges Entgelt von mindestens 7000 Euro - dieselben Rechtsanwälte waren es, die für das von Steinbrück seinerzeit geführte Bundesfinanzministerium das Finanzmarktstabilisierungsgesetz formulierten. Und nicht nur dieses. „Kaum einer seiner Gesetzentwürfe zur Bankenrettung in Folge der Finanzmarktkrise ist komplett in seinem Haus entstanden", schrieb damals der "Spiegel" über Steinbrück.

"Rote Linie überschritten"

Für den Vorsitzenden der Linkspartei, Bernd Riexinger, ist mit dem Fall Freshfields „wirklich eine rote Linie überschritten". Dem "Kölner Stadtanzeiger" sagte der Gewerkschafter, „es hat mehr als ein Geschmäckle, wenn man als Minister eine Lobbykanzlei ein milliardenschweres Bankenrettungsgesetz schreiben lässt und danach bei derselben Kanzlei für ein Fantasiehonorar als Referent auftritt". hier würden die Grenzen zwischen Staat und Banken „auf gefährliche Weise" verwischen, so Riexinger. Kritik kommt derweil auch von der FDP. Der thüringische Generalsekretär der Liberalen sagte, „Steinbrück hat als Minister außer Diensten immer noch Verpflichtungen, die sich aus dem Amt ergeben". Sein mehr als gut bezahlter Vortrag bei Freshfields sei daher „problematisch".

Ironie der Geschichte: Es waren die Sozialdemokraten selbst, die vor ein paar Jahren die öffentliche Aufmerksamkeit mal wieder auf die Gesetzestätigkeit externer Kanzleien und hier besonders der von Freshfields lenkten: mit Kritik am damaligen CSU-Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, der die Kanzlei Linklaters in die Erarbeitung eines Gesetzes zur Zwangsverwaltung maroder Banken einbezogen hatte. Verschwendung von Steuergeldern, empörte sich die damalige SPD-Justizministerin in der großen Koalition, Brigitte Zypries.

Kritik von Lobbycontrol: "hoch problematisch"

Bis herauskam, dass der Meister in der Herausgabe gesetzgeberischer Arbeit an fremde Kanzleien ihr Parteifreund Steinbrück war: Der habe sich, schrieb seinerzeit der "Focus" unter der Überschrift „Die Beamten-Flüsterer" fremden Sachverstand in seinem Ministerium allein 2008 fast 12,5 Millionen Euro kosten lassen. Profitiert hat davon nicht zuletzt Freshfields, welche die Gesetzentwürfe sowie die Verordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz „komplett", wie der "Focus" es formuliert, ausgearbeitet hätten. Ein entscheidender Satz folgt dann: „Zu deren Mandanten gehören fast alle führenden Banken der Republik."

Denn nicht juristische Beratung ist das Problem, sondern wenn sie von denen kommt, die zugleich für "die andere Seite" tätig sind. Die Nichtregierungsorganisation LobbyControl kritisierte diese Entwicklung seinerzeit als „hoch problematisch". Gesetze müssten von den Ministerien oder dem Parlament selbst entworfen werden. „Kanzleien, die ansonsten für genau die Unternehmen arbeiten, die von den Gesetzen betroffen sind, sind nicht die richtige Adresse, um die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen und abzuwägen." Im Fall der Rechtsverordnung zur Bankenrettung, deren Entwurf bei Freshfields nach Medienberichten unter anderem vom Sohn des ehemaligen CSU-Wirtschaftsministers Michael Glos erarbeitet wurde, war kaum Zeit für parlamentarische Kontrolle oder eigene gesetzgeberische Handschrift.

Später kam zudem Kritik auf, dass Freshfields „zuerst am Finanzmarktstabilisierungsgesetz mitschrieb und dann Banken dabei half, Mittel aus dem durch das Gesetz geschaffenen Soffin-Fonds zu erhalten". Steinbrück war bis 2009 Bundesfinanzminister. Die Kanzlei, von abgeordnetenwatch.de als „so etwas wie der Haus- und Hofadvokat der Bundesregierung" bezeichnet, blieb im Geschäft - unter anderem steuerten die Rechtsanwälte nach Auskunft des Ministeriums „externen Sachverstand in Form von Gutachten, Studien oder sonstigen Beratungsleistungen" im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Auch im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt Griechenlands, dem Sondserfonds SoFFin sowie den Griechenland-Hilfen saß Fresfhields in der einen oder anderen Weise mit am Tisch.

"Mitverantwortlich für die Finanzkrise"

„Der Bundesregierung ist es zweifelsfrei nicht verwehrt, externen Sachverstand
einzuholen", hießt es später in der von der früheren SPD-Justizministern Herta Däubler-Gmelin mitformulierten Verfassungsbeschwerde gegen die ESM-Gesetze. „Interessenkollisionen müssen jedoch vermieden werden; dies ist ein
allgemeines Erfordernis des Rechtsstaats." Oder, wie es einmal die "Frankfurter Rundschau" kommentierte: Bei einer Kanzlei wie Fresfields handelt es sich eben nicht „um neutrale Sachverständige, auf deren Rat man notfalls ohne Bedenken zurückgreifen könnte" - sondern um juristische Großbetriebe, „eng mit dem Geldgewerbe verbandelt und letztlich mitverantwortlich für die Finanzkrise, deren Folgen sie jetzt beheben helfen sollen".

Steinbrück übrigens soll die Beschäftigung von Kanzleien wie Freshfields bei der Gesetzgebung einmal mit dem Satz abgetropft haben lassen, er könne im Finanzministerium „nicht noch einen Experten für Kirschblütenbestäubung vorhalten". Das mag sein. Die Grenze zwischen Notwendigkeit und Lobbyismus verläuft freilich dort, und das dürfte auch der SPD-Spitzenkandidat wissen, wo der staatliche Auftraggeber später für eine Rede beim Kirschblütenbestäubungsfachmann mehr als 7000 Euro Honorar bekommt.
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