Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kosten im Seniorenheim sind absetzbar

Steuertipp

Die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und neben Unterkunft und Verpflegung keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind. So wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durch den Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az. VI R 38/09) entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/801433.kosten-im-seniorenheim-sind-absetzbar.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

- Anzeige -
- Anzeige -