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Kosten im Seniorenheim sind absetzbar
Steuertipp
Die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und neben Unterkunft und Verpflegung keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind. So wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durch den Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az. VI R 38/09) entschieden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/801433.kosten-im-seniorenheim-sind-absetzbar.html
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