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Widerspruch mit der Begründung Härtefall
Leserfrage zur Kündigung
Welche Möglichkeiten bietet das Mietrecht, sich gegen eine Kündigung zu wehren? Ich habe gehört, dass dies mit der Begründung Härtefall möglich sein soll. Was ist eigentlich darunter zu verstehen?Gudrun M., Greifswald Mieter können Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsmäßige (!) Beendigung des Mietverhältnisses für sie, ihre Familie oder ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/801445.widerspruch-mit-der-begruendung-haertefall.html
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